AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Scan2prt-engineering (im Folgenden „Auftragnehmer“)
und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungen

Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen im Bereich 3D-Scan, Reverse Engineering, CAD-Konstruktion und 3D-Druck an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.

3. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Leistung zustande.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Preise verstehen sich in Euro, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
  • Bei umfangreichen Projekten kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

5. Urheberrechte, Nutzungsrechte

  • Die durch den Auftragnehmer erstellten 3D-Daten, CAD-Modelle und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
  • Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
  • Der Kunde erhält Daten in einem CAD Austauschformat z.B. STL oder STEP als Endergebnis. Die Aushändigung von parametrischen Rohdaten ist nicht Teil der allgemeinen Vereinbarung sondern bedarf einer Sondervereinbarung.
  • Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung.

6. Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Für Schäden, die durch unvollständige, falsche oder verspätete Angaben des Kunden entstehen, wird keine Haftung übernommen.
  • Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, die aus der Nutzung von gefertigten Prototypen oder CAD-Daten entstehen.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Muster rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  • Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

8. Lieferung und Abnahme

  • Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen zu melden.

9. Gewährleistung

  • Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nicht in diesen AGB abweichend geregelt.
  • Für Prototypen oder Musterfertigungen wird keine Funktionsgarantie übernommen.

10. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen und Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

11. Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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